Express Versand

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Quelle: DHL Express

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Quelle: MT Logistik

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23. April 2024

Information

Luftsicherheit über Frankreich

Am 01. April sind wichtige Einschränkungen der Luftsicherheitskontrollen für das Sonderkontrollverfahren in Frankreich in Kraft getreten.

In dem Zeitraum vom 01. April bis einschließlich 30. September ist es nur noch eingeschränkt möglich, dieses Verfahren anzuwenden.

Dies betrifft Sendungen, die in Behältern über 4 Litern (Volumen, also 0,004 cbm) verpackt sind, aufgrund Ihrer Beschaffenheit beim Röntgen einen Dunkelalarm auslösen und nicht zur zusätzlichen Kontrolle mittels eines Sniffers geöffnet werden dürfen (v.a. Flüssigkeiten, Pulver und Reinraumprodukte).

Die Beförderung solcher Sendungen per Luftfracht ist nur noch möglich, wenn eine Ausnahmegenehmigung bei der französischen Zivilluftfahrtbehörde gestellt oder der bekannte Versender beantragt wird.

Ab dem 01. Oktober 2024 ist das Sonderkontrollverfahren von Behältern über 4 Liter (Volumen, also 0,004 cbm) nur noch wie folgt erlaubt:

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Weltbegleiter gerne zur Seite.

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