Express Versand

29,75% gültig ab 01.10.2025

Quelle: DHL Express

LKW-Dieselzuschlag

7,05% gültig ab 01.10.2025

Quelle: MT Logistik

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19. September 2024

Unternehmen

22. Deutsches Down-Sportlerfestival in Wetzlar

Am Samstag, dem 27. September 2025, findet das 22. Deutsche Down-Sportlerfestival in Wetzlar statt. Und wir sind als Sponsor mit dabei!

Das Deutsche Down-Sportlerfestival ist eine der wichtigsten inklusiven Veranstaltungen in Deutschland.

Und das größte Event für Menschen mit Down-Syndrom weltweit. An diesem einen Tag stehen die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Mittelpunkt. Sie machen gemeinsam Sport, haben Spaß und feiern ihre Einzigartigkeit zusammen mit ihren Familien. Das macht das Deutsche Down-Sportlerfestival für sie zum absoluten Highlight des Jahres.

Wir freuen uns schon sehr, diesen besonderen Tag live miterleben zu können.

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23. April 2024

Information

Luftsicherheit über Frankreich

Am 01. April sind wichtige Einschränkungen der Luftsicherheitskontrollen für das Sonderkontrollverfahren in Frankreich in Kraft getreten.

In dem Zeitraum vom 01. April bis einschließlich 30. September ist es nur noch eingeschränkt möglich, dieses Verfahren anzuwenden.

Dies betrifft Sendungen, die in Behältern über 4 Litern (Volumen, also 0,004 cbm) verpackt sind, aufgrund Ihrer Beschaffenheit beim Röntgen einen Dunkelalarm auslösen und nicht zur zusätzlichen Kontrolle mittels eines Sniffers geöffnet werden dürfen (v.a. Flüssigkeiten, Pulver und Reinraumprodukte).

Die Beförderung solcher Sendungen per Luftfracht ist nur noch möglich, wenn eine Ausnahmegenehmigung bei der französischen Zivilluftfahrtbehörde gestellt oder der bekannte Versender beantragt wird.

Ab dem 01. Oktober 2024 ist das Sonderkontrollverfahren von Behältern über 4 Liter (Volumen, also 0,004 cbm) nur noch wie folgt erlaubt:

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Weltbegleiter gerne zur Seite.

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19. April 2024

Information

Export in die USA

Für den Export in die USA sind bestimmte Voraussetzungen an das Manifest geknüpft.

Gemäß der Rechtsgrundlage „Code of Federal Regulations“ §4.7a (v) muss die kleinste externe Verpackungseinheit auf dem Manifest (Bill of Lading) genannt sein.

Um Ihnen dies näher zu erläutern, hier ein Beispiel mit 10 palettierten Kartons: 

  1. 10 Kartons in transparenter Folie auf einer Palette -> 10 Cartons on 1 pallet
  2. 10 Kartons in schwarzer nicht durchsichtiger Folie auf einer Palette -> 1 Package on 1 pallet
  3. 10 Kartons in einem Umkarton auf einer Palette -> 1 carton on 1 pallet
  4. 10 Kartons in zwei Umkartons auf 2 gebündelten/gestapelten Paletten -> 2 cartons on 2 pallets

Wir bitten Sie daher, uns bei den entsprechenden Verladungen die genaue Packstückanzahl mitzuteilen, da die Paletten in den USA als Ladehilfsmittel und nicht als Verpackung gelten.

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